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Aktenzeichen VII 127/09

Datum 25.01.1910

Leitsatz Wird die Erhebung des allgemeinen Vertragsstempels nach Tarifst. 71 Nr. 2 zum preußischen Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 dadurch ausgeschlossen, daß in dem zwischen zwei Personen geschlossenen und beurkundeten Vertrage der mündliche oder stillschweigende Beitritt eines Dritten mit gewissen Rechten und Pflichten als Bedingung gesetzt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048580373

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