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Aktenzeichen IV 81/09

Datum 10.01.1910

Leitsatz 1. Finden, wenn zu dem Nachlasse des zur Hinterlassung des Pflichtteils verpflichteten Erblassers ein Erbteil an einem anderen Nachlasse gehört, die §§ 2313, 2314 BGB. auch hinsichtlich dieses anderen Nachlasses Anwendung? 2. Fällt die Verbindlichkeit zur Zahlung einer Leibrente unter § 2313 BGB.? 3. Bis wann kann der Anspruch auf amtliche Aufnahme und Schätzung des Nachlasses erhoben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640485A0379

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