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Aktenzeichen II 232/09

Datum 01.02.1910

Leitsatz Inwieweit haftet derjenige, der vor Eintragung einer Gesellsch. m. beschr. Haftung in das Handelsregister im Namen der Gesellschaft gehandelt hat? Ist eine Haftbarkeit gegen ihn auch aus und für Handlungen begründet, die nach Genehmigung des Geschäfts durch die inzwischen eingetragene Gesellschaft von dem anderen Vertragsteil lediglich der Gesellschaft gegenüber oder von der Gesellschaft dem anderen Vertragsteil gegenüber vorgenommen worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640485E0401

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