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Aktenzeichen III 146/09

Datum 04.02.1910

Leitsatz Steht den Arbeitern der in § 1 Nr. 7 GewUVG. bezeichneten Betriebe gegen den Betriebsunternehmer, welcher fahrlässigerweise unterlassen hat, seine Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, ein Schadensersatzanspruch zu, wenn sie infolge dieser Unterlassung der durch die Unfallversicherung gewährten Rechte verlustig gehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640485F0408

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