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Aktenzeichen VI 637/08

Datum 13.12.1909

Leitsatz Mitteilung des von dem Vorstande einer Berufsgenossenschaft gefaßten Beschlusses, wegen der ihr durch einen Betriebsunfall erwachsenden Aufwendungen von dem betreffenden Genossenschaftsmitgliede Ersatz zu verlangen. Ist für die Erhebung der Ersatzklage die Einhaltung der Frist von einem Monat nach der Zustellung des Beschlusses auch dann erforderlich, wenn das Mitglied bestimmt erklärt hat, daß es die ihm angesonnene Ersatzleistung verweigere?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048620426

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