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Aktenzeichen VI 231/09
Datum 10.01.1910
Leitsatz Welchen Einfluß hat die Weigerung des entschädigungsberechtigten Verletzten, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterwerfen, und die deshalb erfolgte Entziehung der zugebilligten Rente seitens der Berufsgenossenschaft auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Verletzten und dem haftpflichtigen Dritten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048630430
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