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Aktenzeichen VI 77/09

Datum 10.02.1910

Leitsatz Inwieweit muß sich die nach § 3 Abs. 2 des Haftpflichtgesetzes, bzw. nach § 844 Abs. 2 BGB. schadensersatzberechtigte Witwe des Getöteten auf ihren Ersatzanspruch die Einkünfte aus den durch Vererbung von dem Ehemann auf sie übergegangenen Vermögenswerten, insbesondere aus einem jetzt von ihr fortgeführten Handelsgeschäft, anrechnen lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464048650437

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