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Aktenzeichen VII 108/90

Datum 07.01.1910

Leitsatz Inwieweit wird bei der Haftpflichtversicherung einer Stadtgemeinde die Schadensersatzpflicht der Versicherungsgesellschaft dadurch beeinflußt, daß die Stadt eine Gefahrerhöhung durch Neueinführung des Automobilbetriebs in städtische Einrichtungen (Feuerwehr) herbeiführt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049010001

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