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Aktenzeichen IV 165/09

Datum 20.01.1910

Leitsatz 1. Bilden die persönlichen Verhältnisse des Vorerben (Reichtum, kostspielige Lebensgewohnheiten) einen Maßstab für die Beurteilung der Verpflichtung, ererbtes Geld nach den für Mündelgeld geltenden Vorschriften anzulegen? 2. Hat der Nacherbe vor dem Eintritte des Nacherbfalles einen Anspruch auf Erfüllung einer solchen Verpflichtung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049020004

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