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Aktenzeichen I 28/09

Datum 29.01.1910

Leitsatz 1. Ist die Seestraßenordnung in Ansehung der durch einen Schiffszusammenstoß verursachten Beschädigung des Fahrwassers ein Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB.? 2. Steht dem aus diesem Grunde erhobenen Schadensersatzanspruche § 25 der Strandungsordnung in der Fassung vom 30. Dezember 1901 entgegen? 3. Begriff des Fahrwassers in § 25 der Strandungsordnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049030008

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