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Aktenzeichen II 577/09

Datum 11.02.1910

Leitsatz Genügt zur Erfüllung der Formvorschrift des § 55 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften m. b. H., daß die Erklärung eines Gesellschafters, "eine auf das erhöhte Stammkapital zu leistende Stammeinlage zu übernehmen", in dem über die Gesellschafterversammlung notariell aufgenommenen, aber von dem Erklärenden nicht unterschriebenen Protokoll beurkundet worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640490B0044

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