zurück
Aktenzeichen V 196/09
Datum 12.02.1910
Leitsatz 1. Darf der Hypothekengläubiger mit der Grundbuchberichtigungsklage die Beseitigung voreingetragener Rechte verlangen, die sein Recht beeinträchtigen? 2. Begründet die Bindung durch dinglichen Vertrag nach §§ 873, 875 BGB. eine Verfügungsbeschränkung im Sinne des § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB., so daß sie nicht gutgläubigen Dritten entgegengehalten werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640490D0050
zurück