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Aktenzeichen II 408/09

Datum 18.02.1910

Leitsatz Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 Abs. 2 ZPO. dadurch ausgeschlossen, daß die Partei, die ohne ihr Verschulden keine Kenntnis von der Zustellung des Urteils erlangt hatte, im Übrigen ein Verschulden bei der Versäumung der Einspruchsfrist trifft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640490F0055

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