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Aktenzeichen I 124/09

Datum 02.03.1910

Leitsatz Aktiengesellschaft. Geltendmachung eines Ersatzanspruches gegen den Aufsichtsrat auf Verlangen einer Minderheit der Aktionäre. Umfaßt die Verpflichtung der Minderheit, der Gesellschaft gegenüber die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch die Pflicht, der Gesellschaft den nach § 81 GKG. von ihr eingezogenen Gebührenvorschuß alsbald zu erstatten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049160078

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