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Aktenzeichen VI 660/08

Datum 20.01.1910

Leitsatz 1. Tarifvertrag, geschlossen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. 2. Rechtliche Stellung der von einem allgemeinen Arbeitnehmerverbande zur Wahrnehmung seiner Interessen geschaffenen örtlichen Verwaltungsstelle, wenn sich diese nach ihrer Organisation als ein (nicht eingetragener) Verein darstellt, und ihr in gewissem Umfange die selbständige Vertretung der Interessen der ihr angehörenden Arbeiter überlassen ist. Abschluß eines Tarifvertrags durch eine solche örtliche Vereinigung. 3. Begründung privatrechtlicher Verpflichtungen für die an einem Tarifvertrage beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen. Steht der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus einem solchen Vertrage die Vorschrift in § 152 GewO. entgegen? 4. Haftung desjenigen, welcher für einen nicht eingetragenen Verein einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, für den durch eine diesem Verein zur Last fallende Vertragsverletzung entstandenen Schaden. 5. Kann aus einer solchen Vertragsverletzung ein einzelnes Mitglied des einen Verbandes von dem Verbande, der den Vertrag verletzt hat, und von dem, der für diesen Verband den Vertrag abgeschlossen hat, Schadensersatz verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049190092

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