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Aktenzeichen V 72/09

Datum 12.02.1910

Leitsatz Gehören zum Inhalt des Grundbuchs im Sinne des § 892 BGB. auch solche die einzelnen Grundstücksbestandteile betreffenden Angaben, die aus dem Steuerkataster in das Grundbuch übertragen worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640491D0125

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