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Aktenzeichen VI 188/09

Datum 03.03.1910

Leitsatz Kann die Annahme einer von dem Annehmenden für sicher gehaltenen Hypothek an Zahlungsstatt aus dem Grunde wegen Irrtums angefochten werden, weil die Hypothek in Wirklichkeit unsicher war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049200136

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