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Aktenzeichen II 350/09

Datum 04.03.1910

Leitsatz Ist die Aufrechnung gegenüber dem Zessionar mit einer Forderung gegen den Zedenten gemäß § 406 BGB. dadurch bedingt, daß die gegenüberstehenden Forderungen bereits vor der Zeit, wo der Schuldner von der Abtretung Kenntnis erlangte, gemäß § 387 BGB. aufrechnungsfähig waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049210138

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