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Aktenzeichen VII 222/09

Datum 04.03.1910

Leitsatz Ist die Sicherungsübereignung ein Eigentumswechsel, der das für solchen Fall bedungene Ruhen der Versicherung der übereigneten Sachen gegen Feuersgefahr herbeiführt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049220141

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