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Aktenzeichen V 23/10
Datum 16.03.1910
Leitsatz Ist zur Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines neuen Eigentümers der Nachweis, daß die bisherige Eigentumseintragung unrichtig sei, auch dann erforderlich, wenn der bisher eingetragene Eigentümer die im Wege der Berichtigung vorzunehmende Eintragung des neuen Eigentümers bewilligt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049290154
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