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Aktenzeichen II 333/09

Datum 22.03.1910

Leitsatz Inwieweit erleidet die Befugnis, auf Grund des § 13 des Warenzeichengesetzes vom 12. Mai 1894 Angaben über die Beschaffenheit und über die Bestimmung von Waren zu machen, in denen eine Verletzung des Warenzeichenrechts eines anderen gefunden werden kann, Einschränkungen durch Rücksichten auf den redlichen Gewerbebetrieb?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640492D0170

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