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Aktenzeichen VII 311/09
Datum 22.03.1910
Leitsatz Gehört bei der Versteuerung inländischer Aktien nach der Tarifnummer 1a des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 zu dem der Berechnung der Abgabe zugrunde zu legenden Ausgabebetrage auch der Betrag des Stempels selbst, wenn er in dem für die Übernahme der Aktien festgesetzten Kurse schon enthalten ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049310185
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