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Aktenzeichen VII 335/09

Datum 05.04.1910

Leitsatz 1. Können die Grundeigentümer von der Stadtgemeinde Ersatz der Kosten beanspruchen, die ihnen durch die Herstellung neuer, durch eine Änderung der bereits bestehenden städtischen Kanalisationsanlage notwendig gewordener und ihnen durch die städtische Polizeibehörde auferlegter Anschlüsse ihrer Grundstücke an die veränderte Kanalisationsanlage entstanden sind? 2. Wesen der städtischen Polizei. 3. Öffentlichrechtlicher Charakter der städtischen Kanalisationsanlagen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049340197

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