zurück

Aktenzeichen II 298/09

Datum 08.03.1910

Leitsatz 1. Kann ein Wort, das als Warenzeichen eingetragen ist und zur Zeit der Anmeldung noch als Herkunftsbezeichnung diente, zu einem freien Warennamen im Sinne des § 13 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 werden? 2. Genügt es bei einem ausländischen Wortzeichen, daß das Wort im Deutschen Reiche der übliche Name einer Ware geworden ist, während es in anderen Ländern, insbesondere in dem Heimatlande des Zeichens, noch als Herkunftsbezeichnung dient?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640493B0229

Download PDF

zurück