zurück

Aktenzeichen IV 301/09

Datum 04.04.1910

Leitsatz Welche Wirkungen hat die Konkurseröffnung über das Vermögen der Ehefrau auf das Recht des Mannes am eingebrachten Gute? Hat die vor der Konkurseröffnung ergangene Verurteilung des Ehemannes zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut Rechtskraftwirkung zu Gunsten des Konkursverwalters? Verpflichtung des Ehemannes zur Vorlegung eines Verzeichnisses des eingebrachten Gutes und zur Rechnungslegung an den Konkursverwalter.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640493D0238

Download PDF

zurück