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Aktenzeichen I 447/09

Datum 06.04.1910

Leitsatz Ist ein Windprotest ungültig, aus dem nicht hervorgeht, daß der Protestbeamte an der Stelle, die im Wechsel angegeben ist, Nachfrage gehalten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640493F0250

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