zurück
Aktenzeichen I 447/09
Datum 06.04.1910
Leitsatz Ist ein Windprotest ungültig, aus dem nicht hervorgeht, daß der Protestbeamte an der Stelle, die im Wechsel angegeben ist, Nachfrage gehalten hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640493F0250
zurück