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Aktenzeichen VII 310/09

Datum 12.04.1910

Leitsatz Unterliegt ein schriftlicher Kaufvertrag, der allein vom Käufer unterschrieben worden ist und auch nur von ihm allein unterschrieben werden sollte, in Ansehung der darin vom Käufer übernommenen Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises dem Schuldverschreibungsstempel der Tarifst. 58 I des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049430264

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