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Aktenzeichen VI 211/09

Datum 10.03.1910

Leitsatz Schädigung des Kreditgebers durch falsche Vermögensauskünfte. Haftet der Auskunftgeber für den ganzen Schaden auch dann, wenn nur eine seiner Auskünfte als unerlaubte Handlung sich erweist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640494B0289

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