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Aktenzeichen VI 344/09

Datum 07.04.1910

Leitsatz Kann der gewerbsmäßige Erzeuger von Vervielfältigungen eines künstlerischen Vortrages einem Dritten auf Grund von § 826 BGB. untersagen, nach diesen Vervielfältigungen wiederum Nachbildungen auf mechanischem Wege herzustellen und in den Handel zu bringen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640494D0294

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