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Aktenzeichen V 309/09

Datum 27.04.1910

Leitsatz Kann bei nicht abtretbaren Ansprüchen ein Dritter zur Prozeßführung dahin ermächtigt werden, daß er den Anspruch für den Ermächtigenden, aber im eigenen Namen und auf eigene Gefahr und Kosten gerichtlich geltend machen darf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049500306

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