zurück
Aktenzeichen V 309/09
Datum 27.04.1910
Leitsatz Kann bei nicht abtretbaren Ansprüchen ein Dritter zur Prozeßführung dahin ermächtigt werden, daß er den Anspruch für den Ermächtigenden, aber im eigenen Namen und auf eigene Gefahr und Kosten gerichtlich geltend machen darf?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049500306
zurück