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Aktenzeichen III 583/09

Datum 06.05.1910

Leitsatz Geht der Anspruch auf den Zivilversorgungsschein, den ein Zeug- oder Feuerwerksoffizier durch zwölfjährigen aktiven Dienst im Unteroffizierstande gemäß § 10 Abs. 1 des Reichsgesetzes vom 4. April 1874 oder § 15 des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 erworben hat, durch die spätere Beförderung des Berechtigten zum Offizier wieder verloren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049540320

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