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Aktenzeichen III 234/09
Datum 10.05.1910
Leitsatz Schließt der § 567 BGB. eine Vereinbarung aus, daß eine Vertragspartei, wenn sie von dem ihr vorbehaltenen Kündigungsrecht Gebrauch mache, zu einer Entschädigung an die andere Partei verpflichtet sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049560341
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