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Aktenzeichen VII 419/09

Datum 13.05.1910

Leitsatz Ist die sog. Vergütungs-(Tantieme-)Steuer nach Tarifnummer 9 zum Reichsstempelgesetz vom 3. Juni 1906 nur von den geldwerten Zuwendungen zu erheben, welche die Aufsichtsratsmitglieder für ihre überwachende Tätigkeit erhalten, oder umfaßt sie auch die ihnen für ihre sonstige Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrats gewährten Bezüge?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464049590355

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