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Aktenzeichen IV 411/09

Datum 12.05.1910

Leitsatz 1. Steht das Recht, von einem erbenden Abkömmlinge gemäß § 2057 BGB. Auskunft über die ihm unter Lebenden gemachten Zuwendungen zu verlangen, auch einem den Pflichtteil fordernden, nicht erbenden Abkömmlinge zu? 2. Erstreckt sich diese Auskunftspflicht auf alle unter Lebenden empfangenen Zuwendungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640495E0372

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