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Aktenzeichen VII 364/09

Datum 26.04.1910

Leitsatz Preußische Stempelsteuer. Welcher Stempel ist zu entrichten, wenn die beiden Inhaber einer offenen Handelsgesellschaft diese in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung "umwandeln" und dabei zur Deckung ihrer Einlagen in die neue Gesellschaft ihre "Geschäftsanteile" an der offenen Handelsgesellschaft einbringen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A020006

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