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Aktenzeichen VI 110/09
Datum 06.06.1910
Leitsatz 1. Wird durch § 135 Abs. 1 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes, § 146 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft auch der Anspruch der versicherten Person auf Ersatz des Schadens, der nicht Vermögensschade ist (aus § 847 BGB.), gegenüber dem Betriebsunternehmer usw. ausgeschlossen? 2. Bezieht sich der Vorbehalt in Abs. 3 des § 146 des landw. UVGes. auch auf den Ersatz des immateriellen Schadens?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A080027
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