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Aktenzeichen IV 469/09
Datum 27.06.1910
Leitsatz Widerstreit des Rechtes des Vaters, zu bestimmen, in welcher Art der Unterhalt einem unverheirateten Kinde gewährt werden soll (§ 1612 Abs. 2 BGB.), mit dem Rechte der Mutter, vermöge der ihr allein zustehenden Sorge für die Person des Kindes dessen Aufenthalt zu bestimmen (§§ 1635, 1631 Abs. 1 BGB.).
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A160076
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