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Aktenzeichen I 176/10

Datum 02.07.1910

Leitsatz Genügt dem Erfordernis des Art. 88 Nr. 2 WO. (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 1908) die Beurkundung, daß der Protestat am Zahlungsorte kein Geschäftslokal und keine Wohnung hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A180085

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