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Aktenzeichen V 454/09
Datum 02.07.1910
Leitsatz Kann der fremden Grund Überbauende, wenn die Überbauung vom Nachbar unter der nicht eingetretenen beiderseitigen Voraussetzung, daß eine allgemeine, auch die Baustellen Dritter umfassende Neueinteilung der Grundstücke stattfinde, genehmigt worden war, zur Beseitigung des Überbaues oder doch zur Renten- und Abfindungszahlung verurteilt werden? Sind hierbei die Grundsätze über Schadensersatz anwendbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A190087
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