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Aktenzeichen III 513/09

Datum 05.07.1910

Leitsatz 1. Sind die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden darüber, ob die Dienstunfähigkeit, die zur Versetzung eines Beamten in die Ruhestand geführt hat, die Folge einer Krankheit, Verwundung oder sonstigen Beschädigung ist, die sich der Beamte bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, für die Beurteilung des vor Gericht geltend gemachten Anspruchs des Beamten auf Ruhegehalt maßgebend? 2. Sind Offiziere, denen bei ihrer Verabschiedung aus dem Militärdienste die Aussicht auf Anstellung im Zivildienste verliehen worden ist, als "Militäranwärter" anzusehen? 3. Kommt die Vorschrift des § 107 Mil.Pens.Ges., daß den im Kommunaldienste angestellten Militäranwärtern die Militärdienstzeit bei Ermittelung der Pension als pensionsfähige Dienstzeit angerechnet wird, auch auf die mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienste verabschiedeten Offiziere zur Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A1A0091

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