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Aktenzeichen V 569/09
Datum 06.07.1910
Leitsatz Hinterlegung einer den Hypothekengläubigern verhafteten Versicherungsforderung. Bewirkt der von der Versicherungsanstalt erklärte Verzicht auf die Rücknahme des Geldes nicht bloß das Erlöschen der Forderung, sondern auch das Erlöschen der hypothekarischen Haftung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A1B0106
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