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Aktenzeichen V 175/09
Datum 01.10.1910
Leitsatz Haftet ein Knappschaftsverein, der nach seinen Satzungen ein erkranktes Mitglied in einem Krankenhause untergebracht hat, für dort bei der ärztlichen Behandlung oder Pflege vorgekommene Versehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A2C0163
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