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Aktenzeichen I 277/09

Datum 08.06.1910

Leitsatz Kann im Sinne des § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 klageberechtigter Gewerbetreibender auch sein, wer die gleichen oder gleichartigen Waren nicht im eigenen Betriebe herstellt oder in den geschäftlichen Verkehr bringt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A2E0169

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