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Aktenzeichen I 344/09

Datum 24.09.1910

Leitsatz Kann der Reeder gegenüber einem auf einen deutschen Bestimmungshafen lautenden Konnossemente, das nicht vom Schiffer, sondern von einem anderen dazu ermächtigten Vertreter gezeichnet ist, einwenden, daß der Vertreter dabei seine Vollmacht durch Nichtbeachtung ihm erteilter beschränkender Anweisungen überschritten habe? Ist dieser Einwand insbesondere dann beachtlich, wenn die Vollmacht unter beschränkender Anweisung nicht vom Reeder selbst, sondern außerhalb des Heimatshafens vom Schiffer erteilt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A350193

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