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Aktenzeichen VII 634/09
Datum 27.09.1910
Leitsatz Welche rechtliche Bedeutung hat der Vermerk des Zuschlagsbeschlusses, daß eine Maschine auf den Ersteher nicht übergeht, wenn diese Maschine vom Subhastaten unter Vorbehalt des Eigentums des Verkäufers erworben, nicht voll bezahlt, aber wesentlicher Bestandteil des versteigerten Grundstückes geworden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A370201
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