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Aktenzeichen I 591/09
Datum 05.10.1910
Leitsatz Gilt der Satz, daß wer den Wechsel nach Protest erworben hat, seine Legitimation nicht durch ein vorprotestliches Blankogiro beibringen kann, auch dann, wenn der Wechsel nur das eine Giro des Ausstellers trägt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A380207
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