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Aktenzeichen V 616/09

Datum 19.10.1910

Leitsatz Ist das Berufungsgericht, an das die Sache nach § 565 Abs. 1 ZPO. zurückverwiesen ist, an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts auch dann gebunden, wenn es glaubt, daß in dem früheren Verfahren nichtrevisible Normen des partikularen Rechts übersehen worden seien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A3C0220

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