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Aktenzeichen VII 443/09

Datum 04.10.1910

Leitsatz 1. Ist für die Ermittelung der Nutzungen nach § 26 preuß. Erbsch.-Steuer-Ges. vom 31. Juli 1895 ausschließlich der Zustand zur Zeit des Anfalls maßgebend? 2. Was ist unter einem zur sofortigen Wertermittelung nicht geeigneten Gegenstande im Sinne des § 25 das. zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A410236

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