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Aktenzeichen IV 638/09
Datum 08.10.1910
Leitsatz Unterliegt der Schadensersatzanspruch aus ungerechtfertigtem Arreste (§ 945 ZPO.) der kurzen Verjährung der Ansprüche aus unerlaubten Handlungen nach § 852 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A450249
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