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Aktenzeichen III 694/09
Datum 12.10.1910
Leitsatz Gehört der Zwangsvergleichsbürge zu den Beteiligten im Sinne des § 82 KO.? Haftet ihm der Konkursverwalter auch für solche Pflichtwidrigkeiten, die er vor der Abgabe der Bürgschaftserklärung begangen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404A470258
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